Kommen auf Ihrer Baustelle Dritte zu Schaden, tragen Sie als Bauherr die Verantwortung. Auch wenn die Baustelle von spielenden Kindern unbefugt betreten wird und diese durch mangelnde Sicherungen zu Schaden kommen.
Als Bauherr haften Sie unbegrenzt für Schäden, die anderen entstehen, wenn die sogenannten Verkehrssicherungspflichten vernachlässigt wurden. Dies wäre beispielsweise bei mangelnder Beschilderung oder Beleuchtung der Fall.
Der Bauherr hat seine Baustelle ordnungsgemäß abzusichern, sodass sich niemand dort verletzen kann. Zwar ist es üblich, dass der Bauherr seine Verkehrssicherungspflichten auf den Bauleiter/Bauunternehmer delegiert, jedoch haftet der Bauherr weiterhin für die Überwachung des Bauleiters/Bauunternehmers, sodass er bei Verletzung dieser Überwachungspflicht in Anspruch genommen werden kann.
Eine Bauherrenhaftpflicht ist im Falle eigener baulicher Vorhaben unverzichtbar.
Vor Abschluss einer Bauherrenhaftpflicht sollten unbedingt Privathaftpflichtversicherung beziehungsweise Betriebshaftpflichtversicherung geprüft werden. Im Rahmen der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist das Risiko oft bereits bis zu einer bestimmten Bausumme enthalten. Nur wenn die Bausumme überschritten wird, ist der Abschluss einer gesonderten Bauherrenhaftpflichtversicherung erforderlich.
Die Haftpflicht differenziert unterschieldiche Schadensursachen . Die Bauherrenhaftpflicht sollte daher auf den Einschluss von Gewässer-, Abwasserschäden, Bauleitungschäden, Planungsschäden sowie Be- & Entladeschäden geprüft werden.
Eine wichtige Ergänzung der Versicherungen für Bauherren ist neben der Bauherrenhaftpflicht auch die Bauleistungsversicherung.